Mit S-Quin können Sie sich telefonisch durch einen Anwalt in eigenen privaten Rechtsangelegenheiten, sofern deutsches Recht anwendbar ist, beraten lassen. Egal, ob es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Streit nach Verkehrsunfällen oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen geht. Es erfolgt keine Auskunft zum Bank- und Kapitalmarktrecht (Wertpapierrecht und allgemeiner Themenbereich "Banking"). Die dafür anfallenden Kosten übernimmt die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG* für Sie. Für den Fall, dass eine erste telefonische Beratung nicht möglich oder nicht ausreichend ist, nennt Ihnen die ÖRAG auf Wunsch geeignete Rechtsanwälte in Ihrer Nähe. Sie können einen Anwalt selbst auswählen. Die anfallenden Anwaltskosten und Gebühren über die telefonische Beratung hinaus sind in den Rechtsschutzleistungen nicht enthalten. Gut zu wissen: Wenn Sie sich von einem Anwalt in Ihrer Nähe telefonisch beraten lassen, können Sie die Rechnung bei Ihrem S-Quin Service-Center einreichen, damit die Erstattung beim Versicherer veranlasst werden kann. Der Höchstbetrag richtet sich nach § 34 Abs.1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG und beträgt momentan 190,00 Euro. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
* Im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, besteht Rechtsberatungs-Rechtsschutz. Bitte beachten Sie hierzu die Rechtsschutz-Sonderbedingungen für die telefonische Rechtsberatung.
Telefonische Erstberatung in eigenen privaten Rechtsfragen.
Mit diesen Kontomodellen können Sie den Telefonischen Rechtsberatungs-Rechtsschutz nutzen:
montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr
BLZ 30550000 BIC WELADEDNXXX
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